| 1. Zielsetzung Die Qualitätsanforderungen im DLG-Gütezeichen Mischfutter zielen auf:
2. Elemente der Selbstverpflichtung Art und Qualität der Rohwaren Zur Herstellung werden nur solche Ausgangserzeugnisse und Zusatzstoffe verwendet, die für eine bedarfs- und umweltgerechte Ernährung der Nutztiere und zur Erzeugung einer hohen Milch-, Fleisch- oder Eiqualität geeignet und zugelassen sind (Positivliste für Einzelfuttermittel der Normenkommission für Einzelfuttermittel im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft). Die Reinheit und Qualität der Ausgangserzeugnisse und Zusatzstoffe wird durch Auswahl nach Herkunft, Garantieerklärungen oder Zertifikate der Lieferanten bzw. Lieferantenaudits und Qualitätsuntersuchungen abgesichert. Erhebungen und Datensammlungen zu unerwünschten Stoffen werden aktiv unterstützt, um das Vorkommen dieser Stoffe über das gesetzliche Maß hinaus zu minimieren. Bei guter Qualität und ausreichender Preiswürdigkeit werden Rohstoffe aus der Region bevorzugt. Auf antibiotische Leistungsförderer wird verzichtet. Qualitätssicherung bei der Herstellung, Lagerung und Auslieferung Schonende Verarbeitung, präzise Dosierung, Vermeidung von Verschleppungen und eine hohe Produktions- und Lagerhygiene werden nach guter fachlicher Praxis und mit Unterstützung eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems verwirklicht und dokumentiert. Handel und Transport sind in die Qualitätssicherung einbezogen. Die Rückverfolgbarkeit wird für jede ausgelieferte Partie gewährleistet. Ereignisse und Entwicklungen, die die Qualität von "Gütezeichen-Futter" beeinträchtigen können, werden der DLG unverzüglich mitgeteilt. Deklaration Die Qualität und Zusammensetzung der "Gütezeichen-Futter" wird durch Angabe der wertbestimmenden Inhaltsstoffe und Angabe aller Einzelkomponenten einschließlich ihrer mengenmäßigen Bedeutung informativ und klar gekennzeichnet. Die futtermittelrechtlich vorgeschriebenen Angaben zur Kennzeichnung werden durch eine darüber hinaus gehende Beschreibung des Futterwertes ergänzt. Dokumentation und Offenlegung Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse der praktizierten Qualitätssicherung werden nachvollziehbar dokumentiert und der DLG im Rahmen der Kodex-Überwachung offen gelegt. 3.Kontrolle Die DLG kontrolliert die Einhaltung des Kodex. Dies geschieht durch Qualitätsaudits imHerstellerbetrieb (mindestens 1mal pro Jahr) anhand der Checkliste für Audits im Mischfutterbetrieb zur Überprüfung der Einhaltung des DLG-KODEX für Mischfutter sowie durch unangemeldete Beprobung und Untersuchung von Futtermitteln (Untersuchungen zur Überprüfung der Komponenten-Deklaration, mindestens 10 % der im Rahmen der DLG-Gütezeichenkontrolle festgelegten jährlichen Probenzahl). 4. Sanktionen Verstöße gegen diesen Kodex werden wie Verstöße gegen die DLG-Gütezeichen-Bestimmungen behandelt und ziehen die in der "Grundregel der DLG für die Verleihung des DLG-Gütezeichens" festgelegten Sanktionen nach sich. Sie können u.a. zur Aberkennung des Gütezeichens führen. |

















